Presseerklärung der Kampagne
Das Vorkaufsrecht wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2021 so stark eingeschränkt, dass seine Anwendung im Sinne des Milieuschutzes praktisch verunmöglicht wurde. Die Zukunft dieses letzten Instruments gegen Gentrifizierung und Verdrängung ist ungewiss. Wir, die durch das Vorkaufsrecht zumindest bescheidene Spielräume für eine gerechtere Stadtentwicklung hatten, fordern die zügige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Baugesetzbuch, die die Ausübung des Vorkaufsrechts wieder ermöglicht und auf sichere Füße stellt. Wir, das sind betroffene, organisierte Hausgemeinschaften, Vereine und stadtpolitische Initiativen aus den Kiezen, wollen echten Milieuschutz und keine weitere Verdrängung hinnehmen.
Wir sind wütend über das politische Spiel um Stadtentwicklung. Das BVerwG hat sich streng an den Wortlaut von § 26 BauGB gehalten, der Ausnahmen vom Vorkaufsrecht regelt und den Sinn und Zweck des Vorkaufsrechts im Sinne des Milieuschutzes faktisch untergräbt. Trotz allen Drängens aus der Landespolitik ist der Gesetzgeber auf Bundesebene nicht aktiv geworden. Die Koalitionärinnen der künftigen Bundesregierung stehen nun in der Pflicht und Verantwortung, das Versäumnis von CDU und SPD zu korrigieren. Die Mieterinnenbewegung fordert seit Jahren mehr Schutz vor Spekulation mit Wohnraum. Dies muss nun konsequent und vor allem rechtssicher umgesetzt werden!
Bis die künftige Bundesregierung ein Gesetz verabschieden wird, das die Ausübung von Vorkäufen wieder ermöglicht, sind viele Mieter*innen und Hausgemeinschaften noch akuter von Verdrängung bedroht als sonst. Auf allen politischen Ebenen sind dringendst Maßnahmen zu ergreifen, um eine Beschleunigung des Ausverkaufs unserer Städte zu verhindern und der Spekulation mit Wohnraum endlich Einhalt zu gebieten.
Die Abwendungsvereinbarungen, die in Berlin im Zuge von Vorkaufsprüfungen für etwa 9000 Wohnungen geschlossen wurden, laufen nun Gefahr, ihre Schutzwirkung zu verlieren. Es müssen Lösungen gefunden werden, ihre Einhaltung zu erzwingen. Hinzu kommen die Hausgemeinschaften, für die bereits ein Vorkaufsbescheid ausgestellt ist, der aufgrund von einer Klage aber noch nicht rechtskräftig ist. Auch diese Häuser dürfen jetzt nicht hintenüberfallen, sondern müssen bei der Erarbeitung von Zwischenlösungen Berücksichtigung finden und dürfen nicht ihren Investor*innen ausgeliefert werden!
Wir werden nicht hinnehmen, dass anstelle der Mieter*innen die Profitmaximierung geschützt wird!
Weitere Informationen zu der Kampagne und eine Karte mit vielen bedrohten Häusern findet ihr hier: https://neues-vorkaufsrecht.jetzt/